Die Frage nach der Ersatzwilligkeit betrifft eine innere Tatsache, weshalb sie naturgemäss nicht dem direkten Beweis zugänglich ist. Da sich innere Tatsachen jedoch häufig in äusserlich wahrnehmbaren Verhaltensweisen widerspiegeln, kann von diesen auf die Existenz oder Nichtexistenz einer inneren Tatsache geschlossen werden.