18 177 f. und pag. 18 195). Allerdings soll er diese im Zeitraum von Mai 2014 bis Mai 2015 vollständig abgetragen haben, wie sich aus den vorgelegten Bestätigungsschreiben von N.________, O.________ und P.________ ergibt, was für die Ersatzfähigkeit von E.________ spräche. Dagegen könnte allerdings eingewendet werden, dass die Rückzahlungen im angeklagten Zeitraum erfolgten, was darauf hindeutet, dass die obgenannten Barbezüge mutmasslich zur Rückzahlung der Darlehensschulden eingesetzt wurden, was wiederum gegen die Ersatzfähigkeit von E.________ spräche.