_ angeht, kann demnach zusammenfassend festgehalten werden, dass diese Gelder nicht im Interesse des d.________ Staates verwendet wurden. Aufgrund der vorstehenden Erwägungen erachtet es die Kammer als erstellt, dass E.________ die ihm von der J.________ GmbH überwiesenen Gelder (insgesamt CHF 747‘376.00) nicht zugunsten der Behandlung d.________ Patienten und damit unrechtmässig verwendete. Das Gleiche gilt für den an H.________ weiterüberwiesenen Betrag von CHF 205‘000.00. Zu erörtern ist weiter, ob auch jener Teil des vom Konto der d.________ Botschaft abgebuchten Geldes unrechtmässig verwendet wurde, den der Beschuldigte für sich behielt: