Diese Funktion übte E.________ aus. Dieser führte denn auch über die Barauszahlungen an Patienten Buch und liess sich diese quittieren. Dass H.________ den Patienten Bargeld ausbezahlt hat, ist demnach nicht anzunehmen: Zum einen liegen der Kammer keine derartigen Quittungen vor und überdies hat sich H.________ in der von M.________ in Auftrag gegebenen internen Untersuchung