07 003 047). Wenngleich im Unterschied zu den vorangehend aufgeführten Zahlungen hier kein direkter Beweis dafür erbracht werden kann, dass die fraglichen Gelder unrechtmässig verwendet wurden, liegen durchaus Indizien vor, welche für eine derartige Annahme sprechen: Zunächst ist festzuhalten, dass H.________ zwar Mitarbeiter der d.________ Botschaft in C.________ war, was dafür spricht, dass er durchaus die Möglichkeit gehabt hätte, die in bar bezogenen Gelder im Interesse d.________ Patienten zu verwenden. Gegen eine solche Annahme spricht jedoch, dass H.________ als Attaché AH.________ und nicht als Attaché AI.________ tätig war. Diese Funktion übte E._____