_ («U.________», «V.________» und «W.________»), welche keinerlei Bezug zur Behandlung d.________ Patienten in der Schweiz hatten. CHF 5‘000.00 liess er auf ein privates Konto von M.________ überweisen, angeblich soll es sich dabei um ein privates Darlehen an diesen gehandelt haben (pag. 18 174 Z. 218 f.), weshalb auch dieser Betrag nicht d.________ Patienten zugutekam. Des Weiteren bezog er CHF 346‘066.45 von seinen Konti in bar, welche – wie gezeigt – nicht den d.________ Patienten zugeflossen sind. Betreffend die CHF 205‘000.00, welche E.________ H.________ auf dessen Konto Nr.__