__ Attaché diese Beträge ausbezahlt hat. Ob diese Quittungen echt (und wahr) sind, das heisst ob diese Beträge tatsächlich an die genannten Personen ausbezahlt wurden, lässt sich anhand der der Kammer vorliegenden Beweismittel nicht nachprüfen. Allerdings ist dies auch nicht entscheidend, weshalb vorliegend unterstellt wird, dass E.________ diese Beträge tatsächlich den auf den Quittungen genannten Personen in bar ausbezahlt hat. Immerhin sei erwähnt, dass – wie die Vorinstanz zutreffend bemerkt hat (pag.