tienten beauftragt. Nur so kommt dieses Geld der Behandlung d.________ Patienten zugute, wozu es gemäss M.________ bestimmt war (pag. 14 001 009, dritter Absatz in initio). Würde der Betrag auf das Konto eines Dritten überwiesen, welcher nicht von der J.________ GmbH mit der medizinischen Behandlung beauftragt wurde oder von dem diese nicht pharmazeutische oder chemische Produkte zur Behandlung der d.________ Patienten erworben hat, wäre die Mittelverwendung nicht nur nicht von der fraglichen Ermächtigung gedeckt, sondern widerspräche ihr diametral. Wenngleich mehrere gewichtige Indizien darauf hindeuten, dass das Schreiben auf pag. 14 001 011 an E.