alles Notwendige unternehme, das heisst ihm quasi eine Blankovollmacht ausgestellt wurde, er andererseits jedoch angewiesen wurde, mit einer bestimmten Unternehmung zusammenzuarbeiten und gleichzeitig das dieser für ihre Arbeiten zu leistende Entgelt festzusetzen. Es mutet seltsam an, jemandem zunächst freie Hand beim Vorgehen zu gewähren, um ihm im nächsten Satz das konkrete Vorgehen vorzuschreiben. Des Weiteren ist es (rein ökonomisch betrachtet) geradezu atypisch, wenn bereits vor Aufnahme von Vertragsverhandlungen dem Vertreter der einen Vertragspartei von jemandem, der in dessen Lager steht, vorgeschrieben wird, welches Entgelt er der anderen Partei zu entrichten habe.