13 001 003). Zum anderen wird auf die Wichtigkeit und Dringlichkeit der Kontaktnahme mit der J.________ GmbH hingewiesen. Trotz dieser angeblichen Dringlichkeit ging jedoch die erste Zahlung bei der J.________ GmbH erst mehr als zehn Monate später am 21. Oktober 2014 ein (pag. 07 007 169 ff.). Ferner ist unklar, weshalb einerseits gewünscht wurde, dass E.________ alles Notwendige unternehme, das heisst ihm quasi eine Blankovollmacht ausgestellt wurde, er andererseits jedoch angewiesen wurde, mit einer bestimmten Unternehmung zusammenzuarbeiten und gleichzeitig das dieser für ihre Arbeiten zu leistende Entgelt festzusetzen.