_ mitgeteilt, man «verlange» von ihm, dass er die J.________ GmbH kontaktiere und mit dieser zusammenarbeite. Diese werde 20 % des überwiesenen Betrags «für den Service für die Verwundeten und die Kranken» beanspruchen. Was dieses Schreiben vom 12. Januar 2014 an E.________ angeht, hegt die Kammer erhebliche Zweifel an dessen Authentizität. Denn: Zum einen wird darin Bezug genommen auf die J.________ GmbH, welche zum damaligen Zeitpunkt noch gar nicht existierte. Diese wurde erst einen Monat später, am 12. Februar 2014, gegründet (Statutendatum) und am 17. Februar 2014 (Datum Tagesregister) ins Handelsregister eingetragen (pag. 13 001 003).