6 Nicht erwähnt hat die Vorinstanz die anlässlich der Hauptverhandlung von E.________ eingereichten Schreiben auf pag. 18 177, 18 178 und 18 195, mit welchen Mitarbeitende der d.________ Botschaft in C.________ (N.________, O.________ und P.________) bestätigen, E.________ Geld geliehen zu haben (CHF 100‘000.00, CHF 150‘000.000 und CHF 110‘000.00), das ihnen dieser zurückbezahlt habe. Teilweise wird in diesen Schreiben erwähnt, dass E.________ dies ratenweise in D.________ getan habe, einmal davon offenbar mittels Bargeld.