Schliesst man die Duplikate von der Zusammenrechnung aus, lässt sich so ein Total quittierter Auszahlungen von CHF 547‘991.15 errechnen. Dieser Betrag liegt um CHF 10‘489.00 niedriger als jener, den die Staatsanwaltschaft ermittelte (und sich als Total in der von der Vorinstanz erwähnten Tabelle auf pag. 07 005 002 ff. findet), wobei sich die Differenz zur staatsanwaltschaftlichen Kalkulation damit erklären lässt, dass diese die Quittungen auf pag. 07 005 048 und pag. 07 005 069 beide berücksichtigte (was auch in der vorerwähnten Tabelle geschah), obwohl diese eindeutig identisch sind.