_ werden in CHF geführt), wenngleich die Summe der Beträge der von der Vorinstanz erwähnten EUR 300‘000.00 entspricht (zutreffend die Aufzählung in der Anklageschrift, pag. 18 005). Ferner bedarf es einer Anmerkung betreffend die Zusammenrechnung der mit Schreiben des Ministers M.________ vom 3. August 2017 eingereichten Quittungen für angebliche Barauszahlungen an d.________ Patienten: Der Vorinstanz zufolge soll die Addition der quittierten Beträge eine Summe von CHF 680‘340.00 ergeben, was (deutlich) über dem von der Staatsanwaltschaft ermittelten Betrag von CHF 558‘420.15 liegt.