4 2. Unbestrittener Sachverhalt Nicht bestritten ist, dass der Beschuldigte im angeklagten Zeitraum mindestens 18 Patientendossiers von E.________ oder Dritten entgegennahm und daraufhin gemäss Vereinbarung mit E.________ Kostenschätzungen für die Behandlung dieser Patienten anfertigte.