E.________ und H.________ entfremdeten durch dieses Vorgehen in Mittäterschaft die ihnen als Attaché bzw. Attaché adjoint der d.________ Botschaft mittels Kontovollmacht anvertrauten Vermögenswerte der d.________ Botschaft im Umfang von CHF 935‘719.00 wissentlich und willentlich ihrem vorgesehenen Zweck und verwendeten sie in ihrem eigenen Nutzen und im Nutzen von ihnen nahestehenden Personen, wodurch der d.________ Botschaft ein Schaden im entsprechenden Umfang entstand. Sie verfügten nicht über die Mittel, einmal verbrauchte Gelder jederzeit wieder zu ersetzen.