Der Beschuldigte replizierte mit Eingabe vom 20. August 2019 (pag. 19 160 ff.); die Generalstaatsanwaltschaft duplizierte am 6. September 2019 (pag. 19 177 ff.), wobei die Parteien jeweils an ihren Anträgen festhielten. Mit Verfügung vom 6. September 2019 erklärte die Verfahrensleitung den Schriftenwechsel für abgeschlossen (pag. 19 181 f.)