4. Anträge der Parteien In seiner Berufungsbegründung vom 13. Mai 2019 liess der Beschuldigte folgende Anträge stellen (pag. 19 089): 1. Der Berufungsführer sei vom Vorwurf der Gehilfenschaft zu qualifizierter Veruntreuung, angeblich mehrfach begangen zwischen dem 18. September 2014 und dem 2. Dezember 2015 in C.________, freizusprechen. 2. Es sei von der Festlegung einer Ersatzforderung abzusehen. 3. Die dem Berufungsführer auferlegten Verfahrenskosten der Vorinstanz von CHF 21‘933.90 und die oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien dem Staat aufzuerlegen.