1. Zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. 2. Zur Bezahlung der auf die Schuldsprüche entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 20‘703.60 (9/10 von total CHF 23‘004.00). 3. Zur Bezahlung der anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1‘000.00 (1/3 von total CHF 3‘000.00). V. Weiter wird verfügt: 1. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.________, Rechtsanwalt B.________, wurde/wird für das erst- bzw. oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: