von der Anschuldigung des Betrugs, angeblich begangen am 23.12.2010 in K.________(Ortschaft), zum Nachteil der Steuerverwaltung des Kantons Bern (Deliktsbetrag CHF 48‘214.55), unter Auferlegung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten (1/10) von total CHF 23‘004.00 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung), ausmachend CHF 2‘300.40, an den Kanton Bern, unter Auferlegung der anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten (2/3) von total CHF 3‘000.00, ausmachend CHF 2‘000.00, an den Kanton Bern, unter Ausrichtung einer Entschädigung an den amtlichen Verteidiger von A.________, Rechtsanwalt B.________, gemäss Ziff. V. 1. nachfolgend.