_ ein Rückforderungs- bzw. Nachforderungsrecht. Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten vor oberer Instanz durch Rechtsanwalt B.________ wird gemäss der eingereichten und für angemessen erachteten Kostennote vom 12. September 2019 (pag. 1399 ff.) bestimmt. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern 1/3 der für das oberinstanzliche Verfahren ausgerichteten Entschädigung von insgesamt CHF 3‘351.40, ausmachend CHF 1‘117.15, zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.___