BSG 161.12]; Richtlinien für die Bemessung der Verfahrenskosten in Strafsachen am Obergericht des Kantons Bern gemäss Beschluss der Strafabteilungskonferenz vom 23. April 2018), ausmachend CHF 1‘000.00, aufzuerlegen. 2/3 der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 2‘000.00, werden ausgeschieden und vom Kanton Bern getragen.