Der Nichtabgabe von Ausweisen und Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung hat sich der Beschuldigte letztmals im Juni 2017 schuldig gemacht. Für das bei der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland hängige Strafverfahren gegen den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. Die Vorinstanz bezeichnete die persönliche Situation des Beschuldigten als stabil. Er ging im Zeitpunkt des erstinstanzlichen Urteils einer geregelten Arbeit nach und wohnte bei seinen Eltern (pag. 1242, S. 42 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Da oberinstanzlich kein Leumundsbericht über den Beschuldigten eingeholt werden konnte (vgl. Ziff.