Solche Umstände sind vorliegend nicht ersichtlich. Die Strafempfindlichkeit des Beschuldigten ist deshalb als neutral zu beurteilen. 15.4 Fazit Täterkomponenten Die Täterkomponenten wirken sich insgesamt leicht strafmindernd aus, weshalb die Strafe im Ergebnis um 1 Monat auf 24 Monate zu reduzieren ist. 16. Strafmass und Strafvollzug Zusammenfassend erachtet die Kammer für die Schuldsprüche wegen mehrfachen Betrugs und Versuchs dazu, mehrfacher Urkundenfälschung, Veruntreuung, Unterlassung der Buchführung und mehrfacher Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten als angemessen.