Zugunsten des Beschuldigten ist zu berücksichtigen, dass er praktisch vollumfänglich geständig war. Angesichts der meist bereits von Beginn an ziemlich eindeutigen Beweislage blieb ihm auch nicht viel anderes übrig, als die Vorwürfe einzuräumen. Gleichwohl ist ihm für sein kooperatives Verhalten eine Strafminderung im Umfang von 2 Monaten zu gewähren.