1129 Z. 35 ff.). Letztlich hat er – unter dem Druck des Betreibungsverfahrens – einzig die Grundstückgewinnsteuer via eine Zahlung an das Betreibungsamt bezahlt (pag. 1123 Z. 9 ff., 797 ff.), was ihm durch einen Verkauf von Land ermöglicht wurde (pag. 792 Z. 54 ff.). Während er immerhin anerkannte, E.________ und G.________ die erwähnten Beträge zu schulden (pag. 793 Z. 71 ff.), erklärte er in Bezug auf D.________, er habe nicht das Gefühl, dass er diesem etwas schulde (pag. 1129 Z. 39 f.).