Glaubhafte Reue und Einsicht waren beim Beschuldigten bisher nicht erkennbar. Die an der Hauptverhandlung im Rahmen seines letzten Wortes ausgesprochene Entschuldigung (pag. 1143) wirkte einstudiert und liess echte Empathie für die Geschädigten vermissen. Auch während der Einvernah-