Im Zusammenhang mit den letztgenannten Delikten erklärte er anlässlich der Einvernahme durch den Staatsanwalt am 22.06.2012 (pag. 722 Z. 169 ff.): „(…) ich bin einfach ein Arschloch, dass ich so etwas gemacht habe. Auf jeden Fall eines ist klar, ich werde so etwas in meinem Leben nie mehr machen.“ Dessen ungeachtet hat er sich im Juli 2012 erneut wegen Nichtabgabe von Ausweisen und Kontrollschildern strafbar gemacht. Alsdann folgten ab Mitte 2015 bis im Januar 2016 weitere Betrüge und Urkundenfälschungen zum Nachteil von E.________, D.________ und der F.________.