1240 f., S. 40 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Der Beschuldigte wurde kurz nach seinem ersten Betrug und der Urkundenfälschung im Zusammenhang mit dem Grundstückverkauf Anfang 2011 angezeigt und am 17.08.2011 polizeilich befragt. Trotz laufendem Verfahren hat er 2011 mehrfach weiterdelinquiert, so durch die Unterlassung der Buchführung, die Veruntreuung der Mietkaution von G.________ und die Urkundenfälschungen zum Nachteil des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamts im Herbst 2011. Im Zusammenhang mit den letztgenannten Delikten erklärte er anlässlich der Einvernahme durch den Staatsanwalt am 22.06.2012 (pag.