- Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 15. Mai 2012 wegen Missbrauchs von Ausweisen und Schildern zu einer unbedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 50.00; - Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 29. August 2012 wegen Nichtabgabe von Ausweisen und/oder Kontrollschildern zu einer unbedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 60.00. Die Vorinstanz wies zu Recht darauf hin, dass die Vorstrafen nur bezüglich den Widerhandlungen gegen Strassenverkehrsgesetz einschlägig sind. Mit Vermögens-