1322 ff.): - Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn vom 30. August 2010 wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 90.00, Probezeit 2 Jahre, und einer Busse von CHF 600.00; - Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 20. Dezember 2011 wegen Missbrauchs von Ausweisen und Schildern zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu CHF 110.00, Probezeit 3 Jahre, und einer Busse von CHF 400.00; - Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 23. Februar