21 14.6 Mehrfache Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz Die VBRS-Richtlinien sehen für die Nichtabgabe von Ausweisen oder Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung beim 1. Mal 6 Strafeinheiten, beim 2. Mal 12 Strafeinheiten, beim 3. Mal 18 Strafeinheiten und beim 4. Mal 25 Strafeinheiten vor (VBRS-Richtlinien, S. 8). Der Beschuldigte hat sich allein im vorliegend zu beurteilenden Verfahren vier Mal der Nichtabgabe von Ausweisen und Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung schuldig gemacht.