20 wegen mehrfacher Urkundenfälschung erscheint für sich alleine beurteilt eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten als dem Verschulden des Beschuldigten angemessen. In Anwendung des Asperationsprinzips gelangt die Kammer zu einer asperierten Strafe von 4 Monaten. 14.4 Veruntreuung Mit einem Deliktsbetrag von CHF 4‘000.00 wurde das mit Art. 138 aStGB geschützte Rechtsgut des fremden Vermögens vergleichsweise leicht verletzt. Der Beschuldigte erstattete G.______