Betreffend die Urkundendelikte zum Nachteil des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamts hat der Beschuldigte zunächst Empfangsscheine gefälscht, um zwei Zahlungen vorzuspiegeln. Als dann der Polizei gemeldet wurde, dass keine Zahlungen eingegangen sind, zahlte er zwei tiefe zweistellige Beträge effektiv ein und änderte dann die Beträge auf den Empfangsscheinen derart ab, dass der Eindruck entstand, er hätte die gesamten vierstelligen Beträge einbezahlt. Er schreckte auch nicht davor zurück, diese Fälschungen der Polizei vorzulegen, damit diese von einem Schildereinzug absah.