Der Beschuldigte hat sodann nach Unterzeichnung des Kaufvertrages betreffend Übernahme der P.________ AG zum Nachteil von D.________ weitere Urkunden gefälscht, indem er – trotz fehlender Bezahlung des Kaufpreises und obwohl die Firma noch nicht auf ihn übertragen war – die Post der P.________ AG auf sein eigenes Postfach umleitete und einen Leasingantrag für ein Motorrad auf dessen Namen einreichte.