Als gravierendsten Fall erachtet das Gericht die Fälschung der Bestätigung der Gemeinde M.________(Ortschaft), um die Auszahlung der auf dem Sperrkonto liegenden CHF 80‘000.00 zu erwirken. Erheblich wiegt auch die gefälschte Finanzierungszusicherung für die vom Beschuldigten beabsichtige Übernahme der P.________ AG im Deliktsbetrag von CHF 720‘000.00. Das Vorgehen des Beschuldigten ist in beiden Fällen als sehr dreist und hartnäckig zu bezeichnen.