Der Beschuldigte hat im vorliegenden Verfahren eine Vielzahl von Urkunden gefälscht, teilweise im Zusammenhang mit einem gleichzeitig begangenen Betrug (so in Ziff. I.2.1., 2.6. und 2.8. AKS), teilweise aber auch für sich alleine (so in Ziff. I.2.2.-2.5. und 2.7. AKS).