Die Kammer erachtet für den Versuch eine Reduktion der Strafe um 1 Monat auf 2 Monate als angemessen. In Anwendung des Asperationsprinzips resultiert eine asperierte Strafe von 1 ½ Monaten. 14.3 Mehrfache Urkundenfälschung Die Vorinstanz hielt betreffend die objektiven Tatkomponenten der mehrfachen Urkundenfälschung Folgendes fest (pag. 1236 f., S. 36 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Der Beschuldigte hat im vorliegenden Verfahren eine Vielzahl von Urkunden gefälscht, teilweise im Zusammenhang mit einem gleichzeitig begangenen Betrug (so in Ziff.