auf der Internetplattform Ricardo-Auto einen Personenwagen, lieferte ihm dann aber den Personenwagen trotz erfolgter Vorauszahlung nicht aus und erstattete ihm den einbezahlten Betrag auch nicht zurück. Sein Vorgehen war weder besonders raffiniert noch ging dieses wesentlich über das zur Verwirklichung des Tatbestands des Betrugs Erforderliche hinaus. Der Beschuldigte handelte mit direktem Vorsatz und aus finanziellen und damit rein egoistischen Beweggründen. Sowohl der direkte Vorsatz als auch die egoistischen Beweggründe sind indes tatbestandsimmanent und deshalb verschuldensmässig neutral zu gewichten.