Auch aus diesem Grund müsse folglich ein Freispruch erfolgen (pag. 1342). Diesen Ausführungen kann nicht gefolgt werden. Der Privatkläger verlangte vom Beschuldigten mehrfach eine unwiderrufliche Bankgarantie, durch die sich die Bank – zumindest in seiner Vorstellung – rechtsgültig zur Zahlung des Kredits verpflichtet hätte (vgl. pag. 313; pag. 319; pag. 322). Mit E-Mail vom 4. November 2015 teilte er dem Beschuldigten mit, er werde dem Notar nach Erhalt der Bankgarantie «grünes Licht geben für seine Arbeiten im Grundbuch und Handelsregister etc.» (pag.