10 Kaufvertrag vom 19. August 2015 CHF 720‘000.00 (pag. 331) und war im Übrigen auch bereits in der Kaufbestätigung zwischen dem Privatkläger und R.________ vom 23. April 2015 auf diesen Betrag festgelegt worden (CHF 570‘000.00 für das Gebäude inkl. Einrichtung und CHF 150’00.00 für das Aktienkapital; pag. 360; vgl. zum Ganzen pag. 1213, S. 13 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Gestützt auf die Aussagen des Beschuldigten ist davon auszugehen, dass sein Vater und er die P._____