die Bankgarantie komme. So lange er aber gesehen habe, dass Geld vorhanden sei, habe er die Hoffnung gehabt, dass der Kauf zu Stande komme (pag. 473 Z. 54 ff.). Als er die Finanzierungsbestätigung seiner Bank vorgelegt habe, habe man ihm gesagt, dass es sich bei diesem Dokument um eine Fälschung handeln könnte und er diesbezüglich besser Abklärungen treffen solle (pag. 309; vgl. auch pag. 474 Z. 100 f.). Vom Verwaltungsratspräsidenten der T.________ AG habe er dann erfahren, dass dieser der Familie des Beschuldigten seine frühere Firma W.________ Ltd. verkauft habe und diese ihm noch CHF 30‘000.00 aus dem Verkauf schulden würde.