Dazu habe er den Kaufvertrag beim Notariatsbüro Q.________ in L.________(Ortschaft) unterschrieben und eine durch ihn gefälschte Finanzierungsbescheinigung vorgelegt, um mit dieser gegenüber dem Privatkläger und dem Notar seine Zahlungsfähigkeit vorzutäuschen. In der Folge habe er jedoch den Kaufpreis in der Höhe von CHF 720‘000.00 nicht bezahlt (pag. 1105). Es unbestritten, dass der Privatkläger am 23. April 2015 mit R.________, dem Vater des Beschuldigten, eine Bestätigung über den Kauf der P.________ AG unterzeichnete (pag.