1. schuldig zu sprechen wegen Betrugs, begangen am 23. Dezember 2010 in K.________ (Ortschaft) z.N. der Steuerverwaltung Bern (Deliktsbetrag CHF 48'214.00) und wegen versuchten Betrugs, begangen am 8. Januar 2016 in L.________ (Ortschaft), zum Nachteil von D.________ (Deliktsbetrag CHF 720'000.00) gemäss Ziff. II. 1.1 und 1.8 des Urteilsdispositivs; 2. zu verurteilen zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten, wovon 12 Monate zu vollziehen seien und für eine Teilstrafe von 18 Monaten der Vollzug aufzuschieben sei, unter Ansetzung einer Probezeit von drei Jahren;