Weitere Verfügungen Die weiteren notwendigen Verfügungen seien zu erlassen, namentlich sei das Honorar des amtlichen Verteidigers gemäss eingereichter Honorarnote zu bestimmen. Staatsanwältin J.________ stellte und begründete namens der Generalstaatsanwaltschaft folgende Anträge (pag. 1358): I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht) vom 10. Oktober 2018 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als