(Ortschaft) eine Kontrolle gemacht worden sei. Der Briefkasten und die Türklingel seien nicht angeschrieben gewesen. Die Wohnung sei nicht möbliert gewesen und habe unbewohnt ausgesehen. Der Beschuldigte sei in 4 I.________ (Ortschaft) nicht mehr angemeldet und es habe nicht eruiert werden können, wo er hingezogen sei (pag. 1325). 4. Anträge der Parteien Rechtsanwalt B.________ stellte und begründete namens des Beschuldigten folgende Anträge (pag. 1264 f.): I. Der Berufungsführer sei freizusprechen: