3. Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden oberinstanzlich im Sinne einer Beweisergänzung ein aktueller Strafregisterauszug des Beschuldigten eingeholt und die Untersuchungsakten der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (BJS 17 28089) beigezogen (pag. 1314; pag. 1322 ff.). Zudem wurde von Amtes wegen die Einholung eines aktuellen Leumundsberichts angeordnet (pag. 1314). Die Kantonspolizei H.________ (Ortschaft) teilte mit Berichtsrapport vom 14. Mai 2019 mit, dass an der bekannten Adresse des Beschuldigten in I.________ (Ortschaft) eine Kontrolle gemacht worden sei.