Die beiden Verfahren seien aus nicht mehr eruierbaren Gründen nicht vereinigt worden (pag. 1275). Gemäss telefonischer Auskunft der Staatsanwaltschaft Berner Jura- Seeland vom 28. Februar 2019 sei das Untersuchungsverfahren gegen den Beschuldigten wegen Betrugs, Urkundenfälschung, Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz noch am Laufen (pag. 1276). Gestützt auf die Verfügung vom 4. März 2019 (pag. 1277 ff.) beantragten die Generalstaatsanwaltschaft mit Schreiben vom 14. März 2019 (pag. 1285 f.) und der Beschuldigte mit Schreiben vom 3. April 2019 (pag.