3 Mit Schreiben vom 26. Februar 2019 teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit, dass bei der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland ein weiteres Verfahren gegen den Beschuldigten hängig sei (BJS 17 28089). Soweit bisher feststellbar, hätten sich alle Sachverhalte des Verfahrens BJS 17 28089 vor dem angefochtenen Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 10. Oktober 2018 ereignet. Die beiden Verfahren seien aus nicht mehr eruierbaren Gründen nicht vereinigt worden (pag.