2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, mit Schreiben vom 17. Oktober 2018 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 1196). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 10. Januar 2019 (pag. 1247 f.) erklärte der Beschuldigte mit Eingabe vom 31. Januar 2019 form- und fristgerecht die Berufung, beschränkt auf die Schuldsprüche gemäss Ziff. II. 1.1. des erstinstanzlichen Urteils (Betrug, begangen am 23. Dezember 2010 z.N. der Steuerverwaltung des Kantons Bern) und Ziff.